Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Stötzer Security UG (haftungsbeschränkt)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Stötzer Security UG (haftungsbeschränkt), Rahlstedter Straße 69, 22149 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§2 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen aller Art gemäß § 34a GewO, insbesondere Objekt- und Werkschutz, Revierkontrollen, Veranstaltungsdienste, Empfangsdienste, Alarmintervention, City-Streifen sowie beratende Tätigkeiten im Bereich Sicherheitsmanagement.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.
- Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§3 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
- Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Garantien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§4 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
- Der Auftraggeber hat geeignete Räumlichkeiten und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Weisungen gegenüber den eingesetzten Sicherheitsmitarbeitern ausschließlich über den Auftragnehmer zu erteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§5 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Bewachungsverordnung (BewachV), des Arbeitsschutzrechts und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu erbringen.
- Der Auftragnehmer setzt nur qualifiziertes, sachkundiges und überprüftes Personal ein, welches den Anforderungen nach § 34a GewO entspricht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die eingesetzten Mitarbeiter nach eigenem Ermessen auszutauschen, sofern dadurch die Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Für besondere Arbeitszeiten gelten folgende Zuschläge auf die vereinbarte Grundvergütung:
Nachtarbeit (20:00–06:00 Uhr): 15 %,
Sonntagsarbeit: 50 %,
Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage im Land Hamburg): 100 %.
Bei Überschneidungen gilt der jeweils höhere Zuschlag; eine Kumulation mehrerer Zuschläge erfolgt nicht.
Zuschläge werden zusätzlich zur Grundvergütung gezahlt und können nicht durch deren Kürzung ausgeglichen werden.
Der Auftragnehmer weist die entsprechenden Stunden auf Verlangen des Auftraggebers nach. - Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§7 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden, die durch Versicherungsleistungen gedeckt sind oder durch den Auftraggeber über eine eigene Versicherung abgedeckt werden können, ist ausgeschlossen.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist im Übrigen durch eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber eine Versicherungsbestätigung vorgelegt.
§8 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung ist jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich.
§9 Datenschutz und Geheimhaltung
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und gemäß der DSGVO sowie dem BDSG zu verarbeiten.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Mitarbeiter entsprechend auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind (§ 53 BDSG).
- Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers werden streng vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§10 Leistungsstörungen und höhere Gewalt
- Bei Ereignissen höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Leistungsfristen angemessen.
- Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Umstände informieren.
§11 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist Hamburg.
Stand: Oktober 2025
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